Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung beinhaltet gleichzeitig eine Beitrittserklärung zum TSV Hauptverein. Jedes Mitglied in der Tennisabteilung ist berechtigt, in anderen Abteilungen des TSV Sport auszuüben.
Jahresbeitrag Tennisabteilung (fällig jeweils am 01.05.)
| Eingruppierung | Jahresbeitrag |
| Kind / Jugendlicher | 48 |
| Azubi / Schüler / Student bis 27 Jahre | 68 |
| Erwachsener | 110 |
| Ehepaar | 200 |
| Familie mit einem Kind unter 18 Jahren | 210 |
| Familie mit mehreren Kindern unter 18 Jahren | 230 |
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Jahresende möglich.
Halbjahresbeitrag TSV (fällig jeweils am 01.04. und 01.10.)
| Eingruppierung | Halbjahresbeitrag |
| Kind / Jugendlicher bis 18 Jahre | 24 |
| Erwachsener | 36 |
| Ehepartner | 24 |
| Familie | 84 |
Die Kündigung der Mitgliedschaft im TSV Hauptverein kann halbjährlich schriftlich beim Vorstand erklärt werden.
|
|
|
| Tennis Beitrittsformular | TSV Beitrittsformular |


